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So locken Schwindler neue Firmen in Geld-Falle

Ein Schreiben trudelt neu gegründeten Firmen ins Haus: Die Eintragung ins Handelsregister kostet 485 Euro, ein Zahlschein liegt bei. Doch der Brief kommt von einer Firma und nicht von einem Amt.Nur wenige Tage nach der Firmengründung erhielt  Firma GründerInnen einen professionell gestalteten „Bescheid“ über die Eintragung „beim zuständigen Landes-/ Handelsgericht“. Kostenpunkt: 485,50 Euro inklusive „Gebühren“ und „Verwaltungsabgaben“. Doch es handelt sich dabei um einen Trick.

Überblick: Infos zu Firmenbuch-Eintragung, Firmenbuch-Wortlaut und Tipps für Einzelunternehmen in Bezug auf das Firmenbuch.Das Firmenbuch dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den handelsrechtlichen Vorschriften einzutragen sind.Das Firmenbuch werden folgende Rechtsträger eingetragen:

  • Offene Gesellschaften (OG)
  • Kommanditgesellschaften (KG)
  • Aktiengesellschaften
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)

Einzelunternehmen sind ab Überschreiten eines Jahresumsatzes von EUR 700.000,– eintragungspflichtig. Sie können sich jedoch bei Unterschreiten freiwillig eintragen lassen