Wirtschaftskammer und Finanzministerium warnen vor Betrug
Es gibt keine Kontrollen von Konsumenten vor Geschäften und Einkaufszentren – Behaltepflicht seitens des Kunden ist und bleibt straffrei
„Achtung vor Trickbetrügern, die von Konsumenten, die nach dem Einkauf vor dem Geschäft ihre Rechnung nicht vorweisen können, Bargeld kassieren wollen – das ist Betrug und illegal“, warnt René Tritscher, Geschäftsführer der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), vor einer derzeit kursierenden Betrugsfalle. Das fälschliche Ausgeben als Organ der Finanzverwaltung – Amtsanmaßung – ist eine strafbare Handlung.
Aktuell geben sich derzeit noch Unbekannte – mit täuschend echt aussendenden Ausweisen und teils sogar in einer Art „Uniform“ ausgerüstet – als Finanzpolizisten aus. Die falschen Beamten verlangen von Kunden nach dem Verlassen eines Geschäftes die Rechnung für den vorangegangenen Einkauf vorzuweisen; können die Kunden das nicht, kassieren die falschen Finanzbeamten „Strafen“ von 100 und mehr Euro.
Bei jedem Erwerbsvorgang ist – so das Unternehmen in die Registrierkassenpflicht fällt – ein Beleg auszufolgen. Der Kunde hat den Beleg entgegenzunehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten mitzunehmen. Diese „Behaltepflicht“ seitens des Kunden ist und bleibt allerdings STRAFFREI. Der Konsument wirkt damit wie schon bisher geregelt an der Kontrolle und Umsetzung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung mit. Intention des Gesetzgebers ist dabei, das Bewusstsein für die Betrugsbekämpfung auch beim Konsumenten zu schärfen.